Elternberatung ist vielfach Teil der Behandlung des Kindes und wird vom Kostenträger übernommen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gehört die Psychotherapie von Erwachsenen als medizinisch-therapeutische Behandlungsmethode zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse (Grundversicherung), der Unfall- und Invalidenversicherung.
Die Kosten einer Elternberatung, der Elternkurse, Erwachsenenbildung sowie der psychotherapeutischen Behandlung können aber auch als Selbstbezahlende getragen werden.
Was bezahlt die Krankenkasse: PDF zum Anklicken (190 kByte)